Prozessbegleitung

Sie haben einen sexuellen Übergriff (z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern) bei der Polizei angezeigt oder überlegen, das jetzt noch anzuzeigen? Dann können Sie bei vielen Frauennotrufen/ Frauenberatungsstellen eine besondere Hilfe für eine Begleitung bei dem Prozess vor dem Gericht bekommen. Das nennt man Psychosoziale Prozessbegleitung.  Dafür hat die Beraterin eine spezielle Ausbildung gemacht.  Sie kann auf Ihren Wunsch in unterschiedlicher Art unterstützen. Zum Beispiel:

Vor der Verhandlung vor Gericht

  • Die Beraterin erklärt Ihnen, was alles in einem Prozess in den Verhandlungen vor Gericht passiert und was Sie tun müssen. Sie klärt Sie auf, welche Rechte und Pflichten Sie im Verfahren haben.
  • Die Beraterin begleitet Sie zur Rechtsanwältin.
  • Sie geht vor den Verhandlungen mit Ihnen ins Gerichtsgebäude und zeigt Ihnen den Saal oder ein Zeugenzimmer.
  • Sie können mit der Beraterin über alle Ihre Ängste vor dem Prozess sprechen. Sie überlegen zusammen, was Ihnen hilft, ruhig zu sein und sicher zu antworten, wenn Sie in den Verhandlungen gefragt werden.
  • Sie bespricht mit Ihnen die Dinge, die für Sie direkt in der Verhandlung wichtig sind. Zum Beispiel: woran kann die Beraterin erkennen, wenn für Sie die Belastung in den Verhandlungen zu groß wird? Was kann die Beraterin tun, damit Sie sich wieder besser und stabil fühlen?

 

Während der Verhandlung

  • Die Beraterin ist bei den Verhandlungen dabei
  • Sie kann die oft langen Wartezeiten bei Gericht mit Ihnen verbringen, Sie ablenken oder Fragen klären.
  • Sie kann während der Aussage neben Ihnen sitzen, oder vor dem Saal auf Sie warten.
  • Sie kann, wenn die Belastung für Sie zu groß wird z.B. um eine Pause bitten. Oder sie kann die mit Ihnen abgesprochenen Dinge tun, damit Sie sich wieder besser und stabil fühlen.

 

Nach der Verhandlung

·         Die Beraterin kann danach mit Ihnen besprechen, was in der Verhandlung passiert ist. Wenn es nötig ist, kann Sie mit Ihnen zusammen Maßnahmen treffen, damit Sie sicher nach Hause kommen.

·         Sie bietet Ihnen weitere Gesprächstermine an, damit Sie das Ergebnis des Verfahrens zusammen besprechen können. Zum Beispiel: Wie geht es Ihnen mit dem Ergebnis, welche Gefühle haben Sie? Was möchten Sie jetzt tun.

·         Wenn Sie wollen, kann die Beraterin Sie auch wieder zur Rechtsanwältin begleiten. 

Gute Informationen zu Strafprozessen und Gerichtsverfahren für Erwachsene (Schwere Sprache) und für Kinder/Jugendliche (kindgerechte Sprache) finden Sie unter www.zeugeninfo.de

 

Informationen in Gebärdensprache
Idee und Konzept: Frauennotruf Bielefeld e.V.
Gebärdendarstellerin: Julia Hroch
Regie, Kamera, Schnitt: Beate Middeke
Untertitel: Jasmin Katzberg, Beate Middeke
Unterstützt von: Yasmin El Hamasi, Ouafaa En Noqobi, TuT – Initiative e.V.
 
Hinweis:
Die Videos in Deutscher Gebärdensprache sind urheberrechtlich geschützt. Ein Kopieren und Verwenden der Videos in jeglicher Art bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Frauennotruf Bielefeld e.V. Die Videos können gegen Entrichten einer Schutzgebühr an den Frauennotruf Bielefeld e.V. zur Verfügung gestellt werden, bitte nehmen Sie Kontakt auf: Tel. 0521-124248, Fax: 0521-176478, Mail: info(at)frauennotruf-bielefeld.de