Strafanzeige bei sexualisierter Gewalt

Im Strafgesetzbuch steht was verboten ist. Das heißt im Strafgesetzbuch ‚Straftaten‘. Dort steht auch welche Strafe es dafür gibt. Wenn Sie möchten, dass jemand bestraft wird, müssen Sie einen Strafantrag oder eine Strafanzeige bei der Polizei machen. Das gilt für alle Arten von Straftaten. Zum Beispiel auch bei Diebstahl oder bei Gewalt.

Im Folgenden erklären wir die Strafanzeige bei sexualisierter Gewalt genauer:

Sexualisierte Gewalt, z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sind verboten und  können bestraft werden. Deshalb sagt man dazu auch „Sexual-Straftaten“. Sexualisierte Gewalt ist auch dann verboten, wenn Sie die Täter*in schon vorher kannten oder eine Beziehung hatten. Bestraft werden kann auch jemand, der nur versucht hat, Sie zu vergewaltigen.

Sexualisierte Gewalt können und sollten Sie bei der Polizei anzeigen. Das nennt man eine Strafanzeige.  Das ist auch noch Jahre später möglich. Dann wird es aber oft schwierig, die Gewalt zu beweisen.

Wenn Sie eine Strafanzeige machen wollen, ist es gut, sich vorher bei einer Fachberatungsstelle/ Notruf zu beraten zu lassen.

Bei der Anzeige von Sexual-Straftaten ist zu beachten:

Wenn Sie bei der Polizei eine Anzeige machen, können Sie diese nicht mehr zurücknehmen. Die Polizei ist aus rechtlichen Gründen verpflichtet, weiterzuarbeiten. Auch wenn Sie das gar nicht mehr wollen.  Sexual-Straftaten heißen deshalb auch „Offizialdelikte“, bei der die Polizei ermitteln muss.

Durch die Anzeige sind Sie Opfer und verletze Zeugin der Straftat. Als Zeugin haben Sie die Pflicht alles zu erzählen, was passiert ist. Aber: Wenn Sie mit dem Täter*in verwand oder verheiratet sind, haben sie das Recht, nichts zu erzählen. Das nennt man Zeugnisverweigerungsrecht.

 

Bevor Sie zur Polizei gehen und eine Anzeige machen, denken Sie daran:

·         Sie haben das Recht auf Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscherin bei der Polizei, wenn Sie die Anzeige machen. Und auch später bei Gericht.

·         Sie haben das Recht, eine Person, der Sie vertrauen, mitzubringen. Das kann z.B. eine Freundin, jemand aus Ihrer Familie oder eine Beraterin sein.

·         Manchmal hilft es Ihnen, vor der Anzeige eine Rechtsanwältin zu fragen.

·         Für die Kosten dieser Rechtsberatung können Sie beim Weißen Ring oder im Amtsgericht einen Beratungsscheck bekommen.

·         Die Beraterinnen bei einer Frauenberatungsstelle oder einem Frauennotruf helfen Ihnen, eine Rechtsanwältin zu finden und einen Beratungscheck zu bekommen.

 

Wie die Polizei arbeitet:

Wenn Sie eine Anzeige machen, muss die Polizei Ihnen vorher einiges sagen. Z. B., dass Sie bei Ihrer Aussage die Wahrheit sagen müssen. Das bedeutet aber nicht, dass die Polizei Ihnen nicht glaubt, was sie erzählen.

Die Polizei muss auch sehr genau nachfragen, was Ihnen passiert ist. Das kann vielleicht unangenehme und peinliche Gefühle machen. Sie haben das Recht zu verlangen, dass Sie von einer Frau bei der Polizei, einer Polizistin, befragt werden.

Die Polizei muss Sie auch über Ihre Rechte als Opfer einer Sexualstraftat informieren.  Sie bekommen dazu Informationsblätter. Es ist gut, wenn Sie sich diese mitnehmen und später in Ruhe durchlesen.

Vielleicht haben Sie Dinge, womit Sie beweisen können, dass Ihre Aussage stimmt.  Das können z.B. die Sachen sein, die Sie angehabt haben als es passierte. Oder vielleicht haben Sie SMS/ WhatsApp oder andere Mitteilungen. Oder schriftliche Berichte von Ärzten, bei denen Sie danach gewesen sind. Das nennt man Beweismittel. Bringen Sie diese mit. Alles kann die Arbeit der Polizei leichter machen.

Nach Ihrer Aussage beginnt die Polizei mit der Arbeit der Ermittlung. Es kann lange dauern, bis Sie wieder von der Sache hören. Wenn in dieser Zeit die Täter*in Kontakt zu Ihnen aufnimmt oder Sie bedroht werden, informieren Sie sofort die Polizei. Sie kann dann Schutzmaßnahmen für Sie treffen.

Hilfe bei der Entscheidung:

Vielleicht sind Sie unsicher und können sich nicht entscheiden, ob Sie sexualisierte Gewalt bei der Polizei anzeigen möchten.  Sie können sich Hilfe bei einem Frauennotruf oder einer Frauenberatungsstelle holen. Die Beraterin bespricht mit Ihnen, was Sie tun können.

In großen Städten möglich, dass Sie im Krankenhaus und bei Arzt*ìnnen auf Spuren der Gewalt an Ihrem Körper untersucht werden. Das wird dann mit Fotos und einem Bericht gesichert. Dazu sollten Sie sich bald nach der Tat untersuchen lassen. Sie können dabei anonym bleiben, das bedeutet: Sie müssen nicht Ihren Namen sagen. Diese Spuren helfen dann, die sexualisierte Gewalt auch später zu beweisen. So können Sie auch später noch eine Anzeige machen, wenn Sie wollen.

Gute Informationen zu Strafprozessen und Gerichtsverfahren für Erwachsene (Schwere Sprache) und für Kinder/Jugendliche (kindgerechte Sprache) finden Sie unter www.zeugeninfo.de

 

Informationen in Gebärdensprache
Idee und Konzept: Frauennotruf Bielefeld e.V.
Gebärdendarstellerin: Julia Hroch
Regie, Kamera, Schnitt: Beate Middeke
Untertitel: Jasmin Katzberg, Beate Middeke
Unterstützt von: Yasmin El Hamasi, Ouafaa En Noqobi, TuT – Initiative e.V.
 
Hinweis:
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