Ich arbeite mit Menschen mit Behinderungen

Es ist wichtig, dass sich alle Personen, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, Gedanken über Gewalt machen.

Dieser Text ist deshalb zum Beispiel für

  • Betreuerinnen
  • Gruppenleiterinnen
  • Lehrerinnen
  • Assistentinnen
  • Pädagoginnen

Der Text ist deshalb in schwerer Sprache geschrieben.

Wenn Sie mit Menschen mit Behinderungen arbeiten und leben ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie mit  Gewalt und den Folgen von Gewalt  konfrontiert werden.

In der Regel, weil sich Ihnen jemand anvertraut (hat) oder weil sich Verdachtsmomente ergeben (haben).
Vielleicht auch, weil Sie das Gefühl haben, dass die Strukturen in Ihrer Einrichtung Gewalt ermöglichen oder begünstigen.
In diesen Situationen gibt kein "Patentrezept".

Jede Situation ist in ihren Konstellationen genau zu überprüfen und jeder gewaltbetroffene Mensch braucht eine Unterstützung, die genau zur Person und zur Situation passt.

Diese Aspekte sind aber immer wichtig:

  • Tun Sie nichts über den Kopf der Betroffenen hinweg.
  • Sprechen Sie Ihr Vorgehen gemeinsam ab.

Denn Menschen, die Grenzverletzungen erlebt haben, haben bei erneuten Verletzungen ihrer Eigenständigkeit und ihres Willens verständlicherweise Angst, nicht respektiert zu werden und die weitere Entwicklung nicht (mit)steuern zu können.

Auch wenn es im konkreten Verdachtsfall oder besonders nach einer Aufdeckung von Gewalt oft sehr schwer fällt, nicht sofort zu handeln:

  • Gehen Sie mit Ruhe und besonnen vor!
  • Überdenken Sie mögliche Konsequenzen Ihrer Schritte.

Ein Hinweis:
Wir wissen, dass besonders auch Männer mit Behinderungen häufig Gewalthandlungen ausgesetzt sind, allerdings nicht in gleichem Maße wie Frauen. Wir beziehen uns im Weiteren insbesondere auf diese Frauen.

Im Verdachtsfall

Signalisieren Sie der betroffenen Frau Offenheit und Gesprächsbereitschaft für ein schwieriges Thema.
Positionieren Sie sich eindeutig gegen jede Form von Gewalt und besonders gegen Gewalt gegenüber Frauen. Machen Sie behutsam deutlich, dass Sie angesprochen werden können, wenn die Betroffene Hilfe möchte.

Auch wenn es schwer fällt: Bitte richten Sie sich nach dem Tempo der betroffenen Frau.

Viele Frauen, insbesondere dann, wenn sie schon länger Gewalt erleben, brauchen Zeit, bis sie Hilfe annehmen und sich mit den verletzenden, demütigenden und oft auch zerstörenden Erfahrungen auseinandersetzen können. Perspektiven für ein Leben ohne Gewalt zu erarbeiten, ist dann ein zweiter Schritt.

Hier ist die Vorstellung von schnellen Lösungen oder ein zu forderndes Verhalten kontraproduktiv. Bitte bedenken Sie: Viele Täter arbeiten mit massivem Druck und Geheimhaltungszwängen gegenüber ihren Opfern. Es kann helfen, wenn Sie einen schonenden Gesprächszugang wählen, zum Beispiel darüber, was für die Frau "gute" und was "schlechte" Gefühle sind.

Klären Sie Ihren Verdacht mit anderen ab. Zum Beispiel mit der zuständigen Ansprechperson in Ihrer Einrichtung oder nutzen Sie die Fachkompetenz einer Fachberatungsstelle.

Protokollieren Sie Ihre Beobachtungen und Eindrücke sowie die Schritte, die Sie unternommen haben.

Konfrontieren Sie den mutmaßlichen Täter nicht mit Ihrem Verdacht, solange keine räumliche Trennung zwischen Täter und Betroffener besteht.

Prüfen Sie, ob eine Helferkonferenz möglich ist. So bekommen alle Unterstützerinnen und Unterstützer den gleichen Kenntnisstand und können gegebenenfalls Eindrücke und Beobachtungen vergleichen sowie an der Planung der nächsten Schritte beteiligt werden.

Es gibt auch Unterstützungsmöglichkeiten, wenn die Frau (noch) nicht signalisiert hat, dass sie Unterstützung möchte. Sie können zum Beispiel im Gruppenkontext niedrigschwellige indirekte Gesprächsangebote zum Themenkomplex "Wo sind meine Grenzen? Wie kann ich Grenzen setzen? Was sind Grenzverletzungen?" machen.

Wenn Ihnen von einem Verdachtsfall berichtet wird:
Gehen Sie jedem Verdachtsfall nach.
Auch dann, wenn er sich gegen Kollegen oder Kolleginnen richtet.
Auch dann, wenn er sich gegen Klienten/innen, Bewohner/innen, Beschäftigte oder Schüler/innen oder andere richtet, die Sie nicht für gewalttätig halten.

Bei Aufdeckung von Gewalt

Wenn sich Ihnen eine Frau anvertraut:

Schilderungen oder auch nur Andeutungen von Gewalterfahrungen haben eine besondere Dynamik - auch für den Zuhörenden. Wenn Sie feststellen, dass das Gespräch Sie belastet oder Sie sich unsicher fühlen, was jetzt zu tun ist: Erklären Sie sich. Sagen Sie der Betroffen ruhig, dass das Gehörte Sie sehr traurig macht/ Ihnen Angst macht/ Sie ratlos werden lässt und Sie jetzt erst mal nicht weiter darüber sprechen möchten. Verbinden Sie das gleichzeitig mit einem weiteren Hilfsangebot. Zum Beispiel: "Das, was du mir erzählst, klingt wirklich sehr schlimm und ich kann verstehen, dass du da große Angst hast. Es ist gut, dass du mit mir gesprochen hast. Allerdings habe ich mit solchen Situationen nicht viele Erfahrungen. Ist es o.k., wenn ich mit anderen darüber spreche, die Fachleute sind und mir Rat hole oder wir uns gemeinsam Hilfe holen?"

Stellen Sie die Schilderungen der betroffenen Frau nicht in Frage. Die ersten Reaktionen des Umfelds sind sehr entscheidend für die Bereitschaft, sich weiter zu öffnen und in die Bewältigung erlebter Gewalt zu gehen. Häufig haben die Betroffenen Schuld- und Schamgefühle, die noch verstärkt werden, wenn eine Person mit Skepsis oder Unglauben reagiert.

Es gibt immer wieder Frauen, die in ihrem Unterstützungssystem den Ruf haben, es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen.

Bitte nehmen Sie auch Schilderungen von Frauen ernst, die immer wieder von Gewalt sprechen oder in anderen Bereichen stark übertreiben.

Machen Sie keine Versprechen, die Sie vielleicht nicht halten können! Zum Beispiel, etwas nicht weiter zu sagen, oder Veränderungen anzubieten, die dann nicht umgesetzt werden können.

Sorgen Sie umgehend für eine Trennung zwischen Betroffener und Täter.

Handelt es sich bei dem Täter um einen Mitarbeiter: Benachrichtigen Sie sofort die Leitung und erwirken Sie (unter Einbezug der Mitarbeitervertretung) eine Freistellung.

Handelt es sich bei dem Täter um einen Menschen mit Behinderung, der auch Leistungen in Ihrer Einrichtung oder Ihrem Dienst in Anspruch nimmt: Veranlassen Sie bis zur Klärung weiterer Schritte einen Umzug oder einen Wechsel des Arbeitsbereichs der gewaltausübenden Person.

Nutzen Sie die spezifische Fachkompetenz von Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen und lassen Sie sich beraten, welche Möglichkeiten Sie als professionelle Unterstützungsperson in einem konkreten Fall haben.

Umgang mit Gewaltbetroffenen

Viele Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrungen brauchen längerfristig intensive Begleitung. Häufig ist es schwer, diese Bedürfnisse der Frauen mit den alltäglichen Abläufen in der Einrichtung oder dem Dienst zu vereinbaren.

Planen Sie deshalb alle weitergehenden Hilfen auch unter Einbezug von Unterstützungsmöglichkeiten außerhalb der Einrichtung.

Besprechen Sie mit der Betroffenen, ob Sie sich eine Begleitung durch eine Beratungsstelle vorstellen kann bzw. was dazu nötig wäre.

Nicht jede gewaltbetroffene Frau braucht zwingend Therapie oder langfristige Beratung. Beobachten Sie sorgfältig, ob und wenn ja, wie sich Folgen der Gewalt bei der Frau zeigen. Es kann durchaus auch sein, dass bei einem grenzachtenden Umgang und einer Beendigung der akuten Gewaltsituation die eignen Bewältigungsstrategien und Selbstheilungskräfte der Frau ausreichen. Es muss kein alarmierendes Zeichen sein, wenn die Betroffene wieder lacht, unbeschwert ist oder Beziehungen eingeht. Bleiben Sie auch im Bewältigungsprozess mit Kollegen und Kolleginnen sowie Angehörigen im Kontakt. Vergleichen Sie Ihre Eindrücke. Fragen Sie vorsichtig bei der Betroffenen nach ihren Wünschen und Gefühlen.

Wichtig ist auch:
Niemand ist verpflichtet, eine Strafanzeige zu stellen. Bedenken Sie bitte, dass ein Strafverfahren für die gewaltbetroffene Frau sehr belastend sein kann und der Ausgang häufig ungewiss ist (was ein weiteres Belastungspotential für Betroffene darstellt). Die Gründe für und gegen eine Strafanzeige sind gut abzuwägen. Bitte nutzen Sie auch hier die Erfahrungen der Fachberatungsstellen. Die Entscheidung sollte nicht ohne Einbezug der Betroffenen geschehen.

Broschüre "Mut zum Reden" (pdf) öffnen

(Information bei Gewalt zuhause. Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

 

Unterstützung für Unterstützer

Das Thema Gewalt bringt auch viele professionelle Unterstützer an Grenzen. Bitte achten Sie selbst fürsorglich auf sich und reflektieren Sie, was eine intensive Konfrontation mit dem Thema bei Ihnen auslöst. Holen Sie sich ihrerseits Unterstützung, sobald Sie das Gefühl bekommen, dass dieser Schritt richtig sein könnte. Beratungsstellen zum Thema Gewalt sind auch Ansprechpartner für Mitarbeitende der Behindertenhilfe, wenn Sie in Ihrer Einrichtung keine geeignete Anlaufstelle wissen.

Pädagogische Konzepte, Strukturen und Abläufe in Einrichtungen und Diensten zur Gewaltprävention und Intervention

Die Problematik von Gewaltausübung und Gewalterleben ist ein schwieriges und häufig tabubesetztes Thema.

Gewaltausübung kann nicht grundsätzlich verhindert werden.

Aber: Es können und müssen mit Strukturen deutliche Zeichen gegen Gewalt gesetzt werden, die sowohl präventiv wirken können, wie auch für Sicherheit im Umgang mit Gewaltproblemen sorgen.

Entscheidend dazu sind in der Einrichtung eine offene und bewusste Haltung, verbindlich festgelegte Vorgehensweisen zur Prävention und zum Umgang mit Verdachtssituationen sowie eine fachliche Handlungskompetenz in der Mitarbeiterschaft im konkreten Fall.

Um das zu gewährleisten sind seit Juni 2021 die Leistungserbringer gesetzlich im SGB IX verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen zu treffen, dazu gehört insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten.

SGB IX § 37a Gewaltschutz

(1)    Die Leistungserbringer treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder. Zu den geeigneten Maßnahmen nach Satz 1 gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts.

Wichtige Fragestellungen für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe hierbei sind:

  • Positioniert sich das Leitbild Ihrer Einrichtung zu Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt?
  • Welche Instrumente haben Sie, um Grenzüberschreitungen und Übergriffe zu erkennen, zu verhindern und zu ahnden?
  • Gibt es an Ihrem Arbeitsplatz z.B. Handlungsrichtlinien, Notfallpläne und Ansprechpartner für Verdachtssituationen oder bei aufgedeckter Gewalt?
  • Werden diese Themen in Fortbildungen behandelt?
  • Ist das Thema Gewalt Bestandteil von Einstellungsgesprächen oder Arbeitsverträgen? Wie wird in Ihrer Einrichtung oder in Ihrem Dienst mit dem Thema erweitertes polizeiliches Führungszeugnis umgegangen?
  • Wurde bei Ihnen schon einmal das Thema gleichgeschlechtliche Pflege behandelt? Oder: Welche Entscheidungsmöglichkeiten haben die Menschen mit Behinderungen an Ihrem Arbeitsplatz, wer ihre Pflege leistet?


Vorbeugen und Vermeiden von Gewalt als Priorität


Wichtige Grundlage in der Gewaltprävention ist ein pädagogisches Konzept, in dem

  • Empowerment
  • Förderung der Selbstwahrnehmung
  • Erleben der Wirksamkeit der eigenen Grenzensetzung
  • Selbstbehauptung

einen hohen Stellenwert haben.

Für die Prävention von sexualisierter Gewalt ist es von zentraler Bedeutung, Sexualität und Partnerschaft von Menschen mit Behinderung in der Einrichtung/dem Dienst zu ent-tabuisieren. Solange gelebte Sexualität von Menschen mit Behinderung nicht mit einem sexualpädagogischen Konzept gestützt wird, wird es Betroffenen von sexualisierter Gewalt erschwert, über erlebte Gewalt zu sprechen und sich zu wehren.

Für einen Umgang mit Gewaltprävention auf struktureller Ebene ist die Funktion einer geschulten Fachkraft als Ansprechpartnerin für weibliche Klientinnen und Mitarbeitende sehr wichtig. Das kann zum Beispiel mit einer Vertrauensfrau, einer Frauenbeauftragten oder einer Beauftragten in Fragen sexueller Selbstbestimmung, wie sie in einigen Einrichtungen bereits vorhanden ist, geschehen.

Dieser verantwortlichen Fachfrau kann übertragen werden, die angesprochenen strukturellen Maßnahmen in der Einrichtung oder dem Dienst umzusetzen.

Im Folgenden finden Sie eine Reihe von Unterlagen, die grundsätzliche und auch konkrete, praxisbezogene Hinweise sowie konzeptionelle Anregungen für die Entwicklung von Schutzkonzepten enthalten.

Checkliste zum Erstellen eines Leitfadens zum Umgang mit (sexualisierter) Gewalt (pdf) öffnen
(herausgegeben von Weibernetz e.V.)

Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratung (pdf) öffnen
(herausgegeben vom der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration)

Leitfaden "Überlegt handeln im Umgang mit sexueller Gewalt" (pdf) öffnen

Leitfaden "Umgang mit sexueller Gewalt" (pdf) öffnen
(herausgegeben von der Behindertenhilfe Berkhöpen-Burgdorf GmbH)

Leitlinien zum Umgang mit sexueller Gewalt in Diensten und Einrichtungen des Wohnens für Menschen mit Behinderung (pdf) öffnen
(herausgegeben vom Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.)

Leitlinien zur Identifikation von "Guten Praxisbeispielen" für einen barrierefreien Zugang zu Unterstützungseinrichtungen bei Gewalterfahrungen (pdf) öffnen

Broschüre "Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt in Institutionen schützen" (pdf) öffnen
(herausgegeben vom Paritätischen Berlin)

Broschüre "Gewaltprävention in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen (pdf) öffnen

(herausgegeben vom Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München)

Broschüre "Prävention von sexuellem Missbrauch an Menschen mit geistiger Behinderung - Ausgewählte Aspekte" (pdf) öffnen

(herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit Behinderung e.V.)

Broschüre "Schutz vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen für Mädchen und Jungen mit Beeinträchtigungen - Ein Handbuch für die Praxis" (pdf) öffnen

(herausgegeben von der Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung,
-vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V.)

Broschüre "Arbeitshilfe - Schutz vor sexualisierter Gewalt in Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe, Psychiatrie, Suchthilfe, Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe und Selbsthilfe" (pdf) öffnen

(herausgegeben vom Deutschem Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.)

Broschüre "Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt" (pdf) öffnen

(herausgegeben vom Caritasverband für das Bistum Aachen e. V.)

Broschüre "Handreichung zur Prävention von und zum Umgang mit Gewalt in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige" (pdf) öffnen

(herausgegeben vom Bezirk Oberbayern)

Broschüre "Informationen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der Behindertenhilfe" (pdf) öffnen

(herausgegeben vom Erzbischöfliches Generalvikariat Münster)

"Hinsehen, Handeln und Schützen mit Ben und Stella - Prävention sexualisierter Gewalt bei Jungen und Mädchen mit Behinderungen 1 in Institutionen" - Internetseite FORUM Online der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung