Opferentschädigungsgesetz

Für Opfer einer Vergewaltigung oder einer schweren sexuellen Nötigung gibt es ein Gesetz, dass Ihnen bei den Folgen helfen kann. Es heißt Opferentschädigungsgesetz (OEG). Wenn Sie durch die Gewalttat psychisch, physisch oder wirtschaftlich geschädigt wurden, können Sie verschiedene Leistungen für Ihre Versorgung beantragen. Dazu können Sie einen Antrag stellen. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) gilt, wenn Sie nach 1976 durch eine Gewalttat geschädigt wurden. Wenn Sie vor 1976 durch eine Gewalttat geschädigt wurden, gelten für Sie besondere Bestimmungen.

Mögliche Leistungen nach dem OEG sind z.B.:

Ihre Therapie wird bezahlt oder Sie bekommen eine Opferrente. Damit Sie diese Leistungen bekommen können, müssen Sie aber aktiv zur Aufklärung der Straftat mithelfen. Das beutet, dass Sie schon eine Anzeige bei der Polizei gemacht haben müssen oder noch eine machen müssen. Und Sie müssen Angaben zum Täter oder der Täterin machen. Haben Sie keine Anzeige erstattet, kann es sein, dass Sie nur einen Teil oder gar keine Versorgungsleistung bekommen werden.

Anträge auf Leistungen

Anträge auf Leistungen nach dem OEG können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen. Wenn Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Tat stellen, bekommen Sie die Leistungen rückwirkend bis zum Tag der Tat. Bei späterer Antragsstellung bekommen Sie die Leistung erst ab dem Tag der Antragsstellung.

Viele Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe helfen bei Anträgen auf Opferentschädigung. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, empfehlen wir, den Grund für die Ablehnung durch eine erfahrene Anwältin prüfen zu lassen.

Gute Informationen zu Strafprozessen und Gerichtsverfahren für Erwachsene (Schwere Sprache) und für Kinder/Jugendliche (kindgerechte Sprache) finden Sie unter www.zeugeninfo.de

 

Informationen in Gebärdensprache
Idee und Konzept: Frauennotruf Bielefeld e.V.
Gebärdendarstellerin: Julia Hroch
Regie, Kamera, Schnitt: Beate Middeke
Untertitel: Jasmin Katzberg, Beate Middeke
Unterstützt von: Yasmin El Hamasi, Ouafaa En Noqobi, TuT – Initiative e.V.
 
Hinweis:
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