Welche Rechte habe ich?

Es gibt verschiedene Rechte. Sie sollen helfen, wenn Gewalt passiert ist. Oder sie helfen vor Gewalt zu schützen. Diese Rechte erklären wir hier:

Rechte, wenn Gewalt passiert.

1. Gewaltschutzgesetz (bei Gewalt durch Partner*innen und Stalking)

Wenn Sie Gewalt durch Ihre*n Freund*in oder Ehemann/-frau erleben, können Sie die Polizei rufen. Oder wenn Sie Gewalt durch Stalking erleben.
Es gibt es ein Gesetz, das Sie schützt. Das Gesetzt heißt "Gewaltschutzgesetz“
Zum Beispiel kann die Polizei ihrer Partner*in verbieten, in Ihrer gemeinsamen Wohnung zu bleiben.
Oder die Polizei kann der Partner*in verbieten, in Ihre Nähe zu kommen.
Das gilt auch bei Stalking.
Wenn Sie Kinder haben, schützen die Gesetze auch die Kinder.

Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt: Information zum Gewaltschutzgesetz" (pdf) öffnen
(herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium der Justiz)

Kurzfassung Gewaltschutzgesetz für Nicht-Juristinnen (pdf) öffnen

Flyer "Praktische Tipps für Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz" (pdf) öffnen
(herausgegeben von KIK Netzwerk bei häuslicher Gewalt)

Broschüre "Gewaltschutzgesetz in leichter Sprache" (pdf) öffnen

(herausgegeben von BIG e.V. Berlin)

Broschüre "Ihr Recht bei häuslicher Gewalt" (pdf) öffnen

(herausgegeben von BIG e.V. Berlin)

 

2. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Hier ist ein Link auf eine andere Seite zu diesem Gesetz AGG in Leichter Sprache
von der „Fachstelle Ergänzende und unabhängige Teilnahme“ - Internetseite zum Gesetz

Rechte zum Schutz und Hilfe vor Gewalt

Politik*innen aus vielen Ländern haben zusammen Verträge gemacht. Deutschland war auch dabei. Sie haben gemeinsam gesagt, alle Menschen mit und ohne Behinderung müssen vor Gewalt geschützt werden.
Diese Verträge heißen: Istanbul- Konvention und UN-Behindertenrechtskonvention.

1. Istanbul-Konvention

In der Istanbul-Konvention steht, wie Menschen vor Gewalt geschützt werden sollen. Und was die Länder machen müssen, um bei Gewalt zu helfen. Es wird überprüft, ob Deutschland das wirklich tut.

Broschüre "Istanbul-Konvention in leichter Sprache" (pdf) öffnen

(herausgegeben vom Bochumer Zentrum für Disability Studies)

2. UN-Behindertenrechtskonvention

Menschen mit und ohne Behinderungen haben die gleichen Rechte. Alle Länder, die das wichtig finden, haben einen zusammen Vertrag gemacht. Der Vertrag heißt UN-Behindertenrechtskonvention. UN bedeutet „Vereinte Nationen“. In der UN arbeiten fast alle Länder der Welt mit.

Broschüre "Die UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache" (pdf) öffnen

(herausgegeben von Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in leichter Sprache)