Zivilrechtliche Möglichkeiten

Die rechtliche Bestrafung von Sexualstraftaten (oder anderen Straftaten) von einem Strafgericht ist eine Möglichkeit. Sie können zusätzlich auch Schadensersatz beantragen. Das kann z.B. ein Schmerzensgeld oder Schadenswiedergutmachung sein, wenn Ihr Eigentum beschädigt wurde. Darüber entscheidet ein anderes Gericht, das Zivilgericht. Sie können aber auch als Nebenklägerin schon im Strafverfahren einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen. Dann entscheidet das Strafgericht, ob es schon im Strafurteil ein Schmerzensgeld mit auferlegt.

Schutzmaßnahmen

Beim Zivilgericht können aber auch andere Dinge geregelt werden, z.B. bei häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt und bei Stalking gilt das Gewaltschutzgesetz. Man kann beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Dabei können den Täter*innen verschiedene Dinge auferlegt werden, z.B.

·         keinen Kontakt zu Ihnen aufzunehmen

·         nicht in Ihre Nähe zu kommen egal wo Sie sind, z. B. Ihrem Zuhause, Ihrer Arbeitsstelle, im Fitnessstudio.

 

Wenn die Täter*innen dann dagegen verstoßen, kann die Polizei kommen und sie entfernen. Oder es kann juristische Folgen haben (z.B. ein Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe).

Es ist gut, sich bei diesen Sachen von einer Frauenberatungsstelle/Notruf helfen zu lassen. Oder von einer/em Rechtsanwält*in beraten zu lassen. Für die Kosten, die entstehen können, kann man finanzielle Hilfe bekommen.  

Gute Informationen zu Strafprozessen und Gerichtsverfahren für Erwachsene (Schwere Sprache) und für Kinder/Jugendliche (kindgerechte Sprache) finden Sie unter www.zeugeninfo.de

 

Informationen in Gebärdensprache
Idee und Konzept: Frauennotruf Bielefeld e.V.
Gebärdendarstellerin: Julia Hroch
Regie, Kamera, Schnitt: Beate Middeke
Untertitel: Jasmin Katzberg, Beate Middeke
Unterstützt von: Yasmin El Hamasi, Ouafaa En Noqobi, TuT – Initiative e.V.
 
Hinweis:
Die Videos in Deutscher Gebärdensprache sind urheberrechtlich geschützt. Ein Kopieren und Verwenden der Videos in jeglicher Art bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Frauennotruf Bielefeld e.V. Die Videos können gegen Entrichten einer Schutzgebühr an den Frauennotruf Bielefeld e.V. zur Verfügung gestellt werden, bitte nehmen Sie Kontakt auf: Tel. 0521-124248, Fax: 0521-176478, Mail: info(at)frauennotruf-bielefeld.de