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Sexualisierte Gewalt und die Polizei

Sexualisierte Gewalt ist verboten.
Niemand darf Sie zu etwas zwingen, wobei Sie sich nicht wohl fühlen.
Niemand darf Sex mit Ihnen haben, wenn Sie das nicht wollen.
Sie können bei der Polizei eine Anzeige machen.

Bei der Polizei gibt es Männer und Frauen, die sich gut mit sexualisierter Gewalt auskennen.
Sie können bei der Polizei sagen, wenn Sie nur mit einer Frau sprechen wollen.
Sie können jemanden, dem Sie vertrauen, zur Polizei mitnehmen.

Die Polizei hört Ihnen zu. Sie fragt auch, wie es genau gewesen ist.
Später spricht Sie auch mit dem Mann, der Gewalt gegen Sie benutzt hat.
Und mit allen Leuten, die vielleicht von der Gewalt etwas mitbekommen haben.
Die Polizei sammelt alles, woran man erkennen kann, was Ihnen passiert ist. Das nennt man Beweise.
Zum Beispiel

  • die Kleidung, die Sie bei oder nach der sexualisierten Gewalt an hatten
  • oder die Bettwäsche


Bitte packen Sie die Sachen ungewaschen in eine Papiertüte und geben Sie sie der Polizei.
Vielleicht gibt es auch noch andere Beweise:
Zum Beispiel:

  • Bilder oder Videos , die die Gewalt zeigen.
  • Oder Handynachrichten, die Ihnen der Mann wegen der Gewalt geschrieben hat.

Beweise sind wichtig für die Polizei.

Sie können bei der Polizei auch eine Anzeige machen, wenn die Gewalt schon länger her ist.

Das ist immer wichtig:
Wenn Sie bei der Polizei eine Anzeige gemacht haben, können Sie sich nicht mehr umentscheiden.

Das bedeutet:
Wenn die Polizei von sexualisierter Gewalt erfährt, müssen die Polizisten alle Beweise sammeln und mit Leuten sprechen.
Auch wenn Sie das inzwischen gar nicht mehr wollen.
Deswegen gibt es in Frauen-Beratungsstellen und Frauennotrufen extra Beratungen zum Thema Polizei und Anzeige.
Die Mitarbeiterinnen in den Frauen-Beratungsstellen und Frauennotrufen erklären Ihnen ganz genau:

  • Was passiert, wenn Sie eine Anzeige machen.
  • Was Ihre Rechte sind.

Damit Sie sich gut überlegen können, ob Sie eine Anzeige machen wollen.