Gewalt und die Polizei

Gewalt durch den Partner ist verboten.
Wenn Sie Gewalt durch Ihren Freund oder Ehemann erleben, können Sie die Polizei rufen.
Es gibt ein Gesetz, das Sie schützt.
Das Gesetzt heißt "Gewaltschutzgesetz".

Zum Beispiel kann die Polizei dem Mann verbieten, in Ihrer Wohnung zu bleiben.
Oder die Polizei kann dem Mann verbieten, dass er in Ihre Nähe kommen darf.
Wenn Sie Kinder haben, schützen die Gesetze auch die Kinder.

Zu dem Gesetz finden Sie im Bereich "Was kann ich tun" unter "Mehr Informationen" weitere Texte unter Rechte und Gesetze.