Das Recht auf Nebenklage

Wenn Sie sexualisierte Gewalt erlebt haben und bei der Polizei eine Anzeige gemacht haben. Dann sind Sie Opfer und verletzte Zeugin der Straftat. Die gibt die Polizei als Vertreterin des Staates Ihren Fall an die Staatsanwaltschaft. Diese ist dann Anklägerin im Auftrag des Staates und bearbeitet Ihren Fall weiter.

Sie haben aber zusätzlich auch das Recht, sich durch eine Rechtsanwält*in als Opferanwältin im Prozess unterstützen zu lassen. Oder selbst Klägerin in Ihrem Verfahren zu werden. Das bedeutet: Sie klagen neben dem Staat. Dann sind Sie Nebenklägerin und nicht mehr nur verletzte Zeugin. Damit haben Sie mehr Rechte. Sie haben das Recht Beweisanträge zu stellen oder das Recht auf Akteneinsicht, z.B. Informationen einholen über den Täter. Dafür sollte Sie eine Anwältin/ einen Anwalt beauftragen. Die Anwaltskosten müssen bei Nebenklagen (das betrifft alle schweren Sexualstraftaten) vom Staat bezahlt werden. Egal, wie Ihre finanzielle Situation ist. Wo man eine gute Anwältin für Strafverfahren und als Nebenklagevertreterin findet, wissen die Frauennotrufe oder Frauenberatungsstellen.

Gute Informationen zu Strafprozessen und Gerichtsverfahren für Erwachsene (Schwere Sprache) und für Kinder/Jugendliche (kindgerechte Sprache) finden Sie unter www.zeugeninfo.de

 

Informationen in Gebärdensprache
Idee und Konzept: Frauennotruf Bielefeld e.V.
Gebärdendarstellerin: Julia Hroch
Regie, Kamera, Schnitt: Beate Middeke
Untertitel: Jasmin Katzberg, Beate Middeke
Unterstützt von: Yasmin El Hamasi, Ouafaa En Noqobi, TuT – Initiative e.V.
 
Hinweis:
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